Hundetraining bvl & Tierpension  Dominik Lang

Katzenbetreuung - Bedingungen

Katzenpension 


1. Der Tierhalter erklärt, dass seine Katze eine  gültige  Impfung gegen folgende 4  Krankheiten besitzt: 


  • Tollwut,
  • Leukose, 
  • Katzenseuche,
  • Katzenschnupfen.
  • Wir empfehlen zusätzlich die Impfung gegen FIP (Fenile infektiöse Peritonitis = Bauchfellentzündung).

   

Die Hinterlegung des lmpfpasses ist Voraussetzung. 


Der Tierhalter erklärt weiterhin, dass seine Katze entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden. Bringt eine Katze nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter der Katze die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere.


Der Tierhalter der Katze hat am Tag der Abgabe folgendes mit zu bringen, bzw. zu gewährleisten:


- Impfpass, Pflichtimpfungen s. o.,


- Bestehende Entwurmung der Katze, nicht älter als vier

  Wochen,


- Bestehender Floh-/ Zeckenschutz,


- Nachweis einer gültigen Privat-Haftpflichtversicherung 

  in Kopie,


- Bei Bedarf Medikamente der Katze,


- Bei Bedarf Futter für die Katze, falls kein

  herkömmliches Futter gegeben werden soll ( z. B. bei 

  Unverträglichkeit, Allergie, Erkrankungen wie 

  Nierenerkrankung usw.),


- Ggf. Katzendecke / Katzenkissen für den vertrauten 

  Geruch von zu Hause. 


2. Der Tierhalter bestätigt, dass er für sich eine Private Haftpflichtversicherung  besitzt, (Kopie  als Anlage), und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht. 


3. Die Tierpension bestätigt, dass eine Tierpensions-Haftpflicht-Versicherung besteht. 


4. Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung/ Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Decken, Kissen, Schüsseln, Spielzeug etc.). 


5. Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung/ Haftung  für auftretende Krankheiten, Verletzungen, Trächtigkeit (Schwangerschaft) der Katze. Die Tierpension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte  sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der Tierpension unterbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Tierpension oder der Erfüllungsgehilfen, die  insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder der Erfüllungsgehilfen haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Tierpension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben der Katze wird nicht übernommen. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Katze auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. 


6. Durch die Katze verursachte Personen- oder Sachschäden, während der Betreuungszeit gehen zu Lasten des Halters, sofern nicht die Mitarbeiter der Tierpension diesen Schaden schuldhaft verursacht haben. Der Tierhalter haftet für alle Schäden an Dritten, die seine Katze verursacht (§ 833 BGB). Soweit Dritte die Tierpension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Tierhalter im Innenverhältnis die Tierpension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese  beruhen, es sei denn, dass der Tierpension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Der Tierhalter ermächtigt die Tierpension entsprechende notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die  Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Tierpension, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Ebenso haftet der Tierhalter uneingeschränkt für Schäden an oder in der Tierpension, es sei denn ein erwiesenes Eigenverschulden der Tierpension oder eines Erfüllungsgehilfen sei ursächlich für den eingetretenen Schaden (§ 833 und § 834 BGB). Die Tierpension ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung des Tierhalters verweisen zu lassen. 


7. Die Tierpension betreut die Tiere nicht in Zwingern, sondern im Haus, insofern handelt es sich um eine Rudelhaltung. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Katzen kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung der eigenen Katze selbst trägt. 


8. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. 


9. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/ Fotoaufnahmen seines Tieres, die während dessen Aufenthaltes erstellt wurden. Der Kunde verzichtet auf die  Geltendmachung  jeglicher Vergütung. 


10. Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Pensionsplatz als reserviert. Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird. 


11. Wird die Katze nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Tierpension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung der Katze, spätestens nach acht Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten die Katze zu vermitteln. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt. 


12. Es gelten folgende Stornogebühren: 

* Stornierung 1 Woche vor Anreise: 70% der  

   Unterbringungskosten 

* Stornierung 2 Wochen vor Anreise: 50% der 

   Unterbringungskosten

* Stornierung 3 Wochen vor Anreise: 20% der

   Unterbringungskosten. 


Bei Nichtanreise ohne Stornierung werden die gesamten Unterbringungskosten in Rechnung gestellt.


* Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bar im Voraus.

Wenn nicht im Voraus bezahlt wird, kann die Tierpension die Betreuung der Katze verweigern.


* Preise / Leistungen


Gerichtsstand ist Hersbruck/ Mfr.



Beratung - Betreuung - Begleitung

Hundetraining bvl & Tierpension

Dominik Lang

Ittelshofen 27 - 91238 Offenhausen

Tel: 0 91 58/ 9 28 93 99

dominik-offenhausen@t-online.de

www.blindvertrauen-lang.de

www.tierpensionbvl-lang.info

www.bvl-shop-lang.com

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